AGB

1. Allgemeines
Aufträge werden gemäß den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Abweichungen oder entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Von uns herausgegebene Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften, Kataloge usw. sind nur maßgeblich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Änderungen der Lieferung oder Leistung behalten wir uns vor, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

3. Aufträge
Aufträge gelten nach schriftlicher Bestätigung oder nach Ausführung und Zusendung unserer Rechnung als angenommen. Bei Kleinaufträgen behalten wir uns eine stückzahlmäßige Erhöhung auf Packnormen, bzw. Fertigungsmengen oder die Berechnung eines Mindermengenzuschlages vor.

4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Sie gelten in Euro, ab Werk, zuzügl. Umsatzsteuer, unverzollt. Bitte beachten Sie auch unsere Bonusstaffelungen.

5. Zahlung
Die Rechnungen sind fällig netto und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Die dann anfallenden Verzugszinsen betragen 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz; bei sogenannten Endverbrauchern 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei vollständiger Zahlung der jeweiligen Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Bei Lastschrifteinzug gewähren wir 3 % Skonto. Voraussetzung für sämtliche Skontoabzüge ist, dass alle Verpflichtungen aus früheren Lieferungen gleichfalls erfüllt sind. Für das Ausland gelten unsere Zahlungsvermerke auf der Rechnung. Zahlungen sind in bar, durch Scheck oder Überweisung frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Zahlung genommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

6. Lieferung und Versand
Von uns angegebene Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind in unserem Ermessen zulässig. Unvorhergesehene Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns von der Lieferzusage, ohne dass der Besteller daraus Rechte und Ansprüche gegen uns herleiten kann. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht - auch bei Teillieferungen und vereinbarter frachtfreier Übersendung oder Anfuhr - mit der Absendung der Ware oder der Versandbereitschaftsmeldung auf den Käufer über. Falls keine anderen Vereinbarungen bestehen, wählt der Verkäufer Versandart und Versandweg mit handelsüblicher Sorgfalt aus. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen des Käufers abgeschlossen; die Kosten gehen zu seinen Lasten. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

7. Entwicklungsmuster, Entwürfe, Kataloge
An diesen Unterlagen und Gegenständen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen herauszugeben.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum. Die Waren dürfen bis zur Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung durch Dritte ist uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Waren bleibt der Eigentumsvorbehalt an dem Vorbehaltungsgegenstand bestehen. Der Käufer tritt bereits bei Vertragsabschluss den Anspruch an der neuen Sache - ggfs. Teilanspruch an der verarbeiteten Sache - an den Verkäufer ab. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten für Interventionen und Warenrücknahme hat der Käufer zu tragen. Im Ausland hat der Käufer die Eigentumsvorbehaltsrechte des Verkäufers zu achten, ggfs. gleichwertige Sicherungsrechte an der gelieferten Ware zu verschaffen.

9. Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Bei Weiterverarbeitung einer mangelhaften Ware haftet der Verkäufer nicht für die entstandenen Folgekosten. Im Falle eines Mangels sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt (nach Erfüllung § 439 Abs. 1 BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind wegen eines Mangels der verkauften Sache ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die unserer gesetzlichen Vertretung oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.

10. Medizinprodukte
Serienprodukte sind CE-gekennzeichnet. Standardrohmaterialien entsprechen den SG-Kriterien. Sonderfarben und andere Leder erfüllen die 2. Bedarfsgegenstandsverordnung vom 5.7.96 bezüglich PCP, Chrom VI und Azofarbstoffe.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Höchstädt/Do. Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem Gerichtsstand Dillingen/Do. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

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